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   BVerwG, 04.05.1966 - IV B 69.65   

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BVerwG, 04.05.1966 - IV B 69.65 (https://dejure.org/1966,2161)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1966 - IV B 69.65 (https://dejure.org/1966,2161)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1966 - IV B 69.65 (https://dejure.org/1966,2161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Abfindungsanspruch auf besondere Vorteile; Abfindungsanspruch in bestimmter Lage; Begriff; Betriebe, gewerbliche; Entfernung der Grundstücke; Förderung; Gemeinde; Gleichheitsgrundsatz; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung; Hofnähe; Ortslage; Ortsnahes ...

  • Wolters Kluwer

    Abfindung nach dem Flurbereinigungsgesetz an einen Nichtlandwirt - Unterschiedliche Behandlung von landwirtschaftlichen Betrieben und gewerblichen Betrieben bei Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Wertgleichheit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 1966, 305
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
    Auszug aus BVerwG, 04.05.1966 - IV B 69.65
    Die Wertgleichheit von Einlage und Abfindung muß grundsätzlich in dem Zeitpunkt gegeben sein, in dem die rechtlichen Wirkungen der Flurbereinigung eintreten (BVerwGE 8, 343).
  • BVerwG, 13.11.1958 - I C 132.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1966 - IV B 69.65
    Auf Grund ihrer sind jedoch keine Maßnahmen zulässig, die nicht von dem in § 1 FlurbG umrissenen Zweck gedeckt sind (Urteil vom 13. November 1958 - BVerwG I C 132.57- = NJW 1959 S. 643).
  • BVerwG, 28.12.1959 - I CB 170.59

    Voraussetzungen für die Flurbereinigung - Anforderungen an die Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1966 - IV B 69.65
    Daß das am Flurbereinigungsverfahren beteiligte Land Baden-Württemberg und die gleichfalls am Verfahren beteiligte Stadt ... wie jeder andere am Flurbereinigungsverfahren Beteiligte zu behandeln sind, hat das Bundesverwaltungsgericht schon im Beschluß vom 28. Dezember 1959 - BVerwG I CB 170.59 - = Buchholz BVerwG 424.01, § 4 FlurbG ausgesprochen.
  • BVerwG, 28.01.1960 - I C 51.58
    Auszug aus BVerwG, 04.05.1966 - IV B 69.65
    Diese Frage ist durch ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, daß der Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren keine Abfindung mit bestimmten Grundstücken oder in bestimmten Lagen, sondern nur die Wertgleichheit der Abfindung im ganzen verlangen kann (Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 51.58 - Beschluß vom 12. August 1963 - BVerwG I B 116.63 -).
  • BVerwG, 12.08.1963 - I B 116.63

    Anspruch auf Abfindung im Flurbereinigungsverfahren - Zulässigkeit des Einwands

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1966 - IV B 69.65
    Diese Frage ist durch ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, daß der Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren keine Abfindung mit bestimmten Grundstücken oder in bestimmten Lagen, sondern nur die Wertgleichheit der Abfindung im ganzen verlangen kann (Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG I C 51.58 - Beschluß vom 12. August 1963 - BVerwG I B 116.63 -).
  • BVerwG, 30.09.1960 - I B 122.60

    Einstufung einer Parzelle in die Klasse O I - Klassenverschiebungen - Zulassung

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1966 - IV B 69.65
    Daß es nicht Aufgabe der Flurbereinigung ist, gewerbliche Betriebe zu fördern, und daß die im Flurbereinigungsverfahren Beteiligten keinen Anspruch auf die Verbesserung gewerblicher Betriebe haben, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem Beschluß vom 30. September 1960 - BVerwG I B 122.60 - entschieden.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12

    Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche

    Es verblieb daher bei dem Grundsatz, dass kein Teilnehmer verlangen kann, mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage - auch nicht in der Lage seiner alten Grundstücke - oder mit Grundstücken mit bestimmten Eigenschaften - vor allem nicht mit unveränderten Einlageflurstücken - abgefunden zu werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.05.1966 - IV B 69.65 -, RzF 25 zu § 44 Abs. 1 FlurbG; Urt. v. 05.06.1961 - C 231.58 -, RzF 12 zu § 44 Abs. 1 FlurbG).
  • BVerwG, 20.03.1975 - V B 74.72

    Prinzip wertgleicher Abfindung - Gestaltung der Flurbereinigung -

    Ebensowenig wie ein Teilnehmer einen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme, auf eine konkret erwünschte Zuteilung in einer bestimmten Lage, an bestimmter Stelle, im Bereich seiner Einlage oder durch ein bestimmtes Grundstück hat (Beschl. vom 28.12.1970 - BVerwG IV B 170.69 -, vom 4.5.1966 - BVerwG IV B 69.65 -, RdL 1966, 305 und vom 2.4.1973 - BVerwG V B 106.72 -) kann ein Teilnehmer beanspruchen, daß eine bestimmte Maßnahme zugunsten anderer Teilnehmer unterbleibt oder deren Abfindung geändert wird.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15

    Flurbereinigungsrechtliches Bodenordnungsverfahren; wertgleiche Abfindung und

    Es verbleibt daher bei dem Grundsatz, dass kein Teilnehmer verlangen kann, mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage - auch nicht in der Lage seiner alten Grundstücke - oder mit Grundstücken mit bestimmten Eigenschaften abgefunden zu werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.05.1966 - BVerwG IV B 69.65 -, RzF 25 zu § 44 Abs. 1 FlurbG; Urt. v. 05.06.1961 - BVerwG IV C 231.58 -, RzF 12 zu § 44 Abs. 1 FlurbG).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2018 - 7 S 1700/15

    Anfechtung eines Nachtrags zum Flurbereinigungsplan durch Drittbetroffenen; hier:

    Denn grundsätzlich steht keinem Teilnehmer ein Anspruch darauf zu, mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage abgefunden zu werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.05.1966 - 4 B 69.65 -, RdL 1966, 305; Beschl. v. 19.11.1998 - 11 B 53.98 -, RdL 1999, 65).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 15 KF 10/12

    Befangenheit bei Interesse des Vorstandsmitgliedes einer Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren haben zwar einen Anspruch auf wertgleiche Abfindung, sie können aber nicht eine Abfindung mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage, auch nicht in Lage ihres Altbesitzes verlangen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.5.1966 - IV B 69.65 -, RdL 1966, 305, und Urt. v. 22.2.1995 - 11 C 20.94 , Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 73; Senatsurt. v. 21.6.2007 - 15 KF 3/06 -, n.v.; Mayr, in: Wingerter/Mayr, a. a. O., § 44 Rn. 40).
  • VGH Bayern, 20.10.2009 - 13 A 08.341

    Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; hofnahe Fläche; Tauschwert;

    Insbesondere besteht kein Anspruch auf ungeschmälerte Zuteilung der hofnahen Ortsrandfläche Einlageflurstück 802. Ein Teilnehmer kann grundsätzlich nicht verlangen, mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage - auch nicht in der Lage seiner alten Grundstücke - abgefunden zu werden (BVerwG vom 4.5.1966 RdL 1966, 305; vom 19.11.1998 RdL 1999, 65).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 5 B 25.90

    Umfang der Wahrnehmung der Aufgaben von Flurbereinigungsbehörden

    Das Ziel, die durch dieses Geh- und Fahrtrecht begünstigten Grundstücke an das öffentliche Straßen- und Wegenetz anzuschließen, damit die Voraussetzung für die Aufhebung des Geh- und Fahrtrechts zu schaffen und so die Situation des nichtlandwirtschaftlichen Betriebes der Kläger zu verbessern, fällt, wie das Flurbereinigungsgericht unter Anführung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 4. Mai 1966 - BVerwG 4 B 69.65 - <RdL 1966, 305> und vom 21. Dezember 1984 - BVerwG 5 CB 148.83 - ) dargelegt hat, nicht in den Rahmen der Zweckbestimmung des § 1 FlurbG.
  • VGH Bayern, 29.07.2008 - 13 A 07.1229

    Flurbereinigungsplan; Abwägungskontrolle Wertgleichheit der Abfindung;

    Die Zubilligung eines solchen Anspruchs würde häufig den Zwecken der Flurbereinigung zuwider laufen und die Zusammenlegung von Grundstücken erheblich erschweren bzw. unmöglich machen (vgl. BVerwG vom 4.5.1966 RdL 1966, 305 = RzF 25 zu § 44 Abs. 1; vom 19.11.1998 RdL 1999, 65; Schwantag in Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Aufl. 2008, RdNr. 40 zu § 44).
  • BVerwG, 21.12.1984 - 5 CB 148.83

    Verfahrensfehler im Flurbereinigungsverfahren - Entscheidung über einzelne

    Ein Unterschied zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben besteht deshalb nur insofern, als diese anders als Betriebe der Landwirtschaft nicht erwarten können, daß ihre Produktions- und Arbeitsbedingungen durch Maßnahmen der Flurbereinigung verbessert werden (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 1960 - BVerwG 1 B 122.60 - und 4. Mai 1966 - BVerwG 4 B 69.65 - <RdL 1966, 305>).
  • VGH Bayern, 21.09.2009 - 13 A 08.1057

    Flurbereinigungsplan; hofnahe Fläche; qualifizierter Planwunsch;

    Ein Teilnehmer kann grundsätzlich nicht verlangen, mit bestimmten Grundstücken oder mit Grundstücken in bestimmter Lage - auch nicht in der Lage seiner alten Grundstücke - abgefunden zu werden (BVerwG vom 4.5.1966 RdL 1966, 305; BayVGH vom 19.6.2006 RdL 2007, 296; Schwantag in Schwantag/Wingerter, Flurbereinigungsgesetz, 8. Aufl. 2008, RdNr. 40 zu § 44).
  • BVerwG, 29.12.1987 - 5 B 109.86

    Anspruch auf Abfindung in Ortsnähe bei einer Flurbereinigung - Tauschwert nach §

  • BVerwG, 06.03.1985 - 5 B 19.84

    Widerspruch gegen die Grundstückszuteilung durch Teilnehmer an einem

  • BVerwG, 06.04.1978 - 5 B 75.76

    Abfindung im Flurbereinigungsverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2010 - 9S C 11349/09

    Erledigung eines Widerspruchs gegen einen Flurbereinigungsplan

  • OVG Niedersachsen, 23.07.1996 - 15 K 6204/93

    Flurbereinigung: Rechtsanspr. auf fehlerfreie Abwägung; Abfindung, wertgleiche;

  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 B 134.82

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit

  • VGH Bayern, 20.10.2009 - 13 A 08.1637

    Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; hofnahe Fläche; Tauschwert;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 7 S 663/14
  • BVerwG, 21.12.1984 - 5 C B 148.83
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1972 - 3 C 95/71
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